Im Folgenden einige Hinweise zur Regulierung des Devisenverkehrs in Kolumbien (régimen cambiario colombiano), da in der Praxis immer wieder relevant, vor allem bei größeren Banküberweisungen aus dem Ausland nach Kolumbien.
Wer in Kolumbien als ausländischer Investor eine so genannte ausländische Direktinvestition tätigt (inversión extranjera directa), muss diese korrekt bei der kolumbianischen Zentralbank (Banco de la República) registrieren lassen.
Daraus ergeben sich mehrere Fragen:
Dabei handelt es sich um eine langfristige Investition in kolumbianische Vermögenswerte, die durch einen so genannten ausländischen Investor getätigt wird. In der Praxis sind zwei Arten der ausländischen Direktinvestition am bedeutendsten: Investition in kolumbianische Immobilien und Investitionen in das Stammkapital kolumbianischer Gesellschaften (vor allem sociedades por acciones simplificadas = S.A.S.), die nicht an der Börse gelistet sind.
Die Tatsache, dass ein Investor eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, bedeutet nicht automatisch, dass er auch ausländischer Investor ist. Grob gesprochen sind Personen, die in Kolumbien leben (egal ob Kolumbianer oder Ausländer) keine ausländischen Investoren. Im Gegensatz dazu sind Personen, die im Ausland leben - egal ob Kolumbianer oder Ausländer - ausländische Investoren.
Genauer gesagt ist ausländischer Investor, wer sich in Kolumbien in einem zusammenhängenden Zeitraum von 365 Tagen weniger als 183 Tage auf kolumbianischem Territorium physisch aufhält. Diese 365 Tage sind vom Zeitpunkt der Investition, d.h. dem Eingang der Auslandsüberweisung nach Kolumbien, rückblickend zu betrachten. Jeder Investor muss sich also fragen, ob er sich in den 365 Tagen vor der Investition überwiegend in Kolumbien aufgehalten hat. Maßgeblich sind die Ein- und Ausreisestempel im Reisepass. Die Frage, ob der Investor für Kolumbien ein gültiges Visum hat oder wo er seine Steuern zahlt, ist dabei irrelevant.
Aus verschiedenen Gründen:
Über die kolumbianischen Banken oder Finanzinstitute, bei denen die Auslandsüberweisung des Investors ankommt. Die Banken agieren von Gesetzes wegen als verlängerter Arm der Zentralbank (so genannte intermediarios del mercado cambiario) und müssen den Investor / Überweisungsempfänger dazu anhalten, die entsprechenden Zentralbankformulare auszufüllen und unterschrieben bei der jeweiligen Bank einzureichen. In der Praxis passieren bei diesem Prozess immer wieder Fehler.
Ausländische Investoren müssen ihre ausländischen Direktinvestitionen grundsätzlich mit dem Zentralbankformular declaración de cambio de inversiones internacionales, meistens „formulario No. 4“ genannt, anmelden. Investoren, die keine ausländischen Investoren sind (z. B. in Kolumbien lebende Ausländer) benutzen grundsätzlich Zentralbankformular Nr. 5 (declaración de cambio por servicios, transferencias y otros conceptos).
Wenn nur ein Teil einer Überweisung in eine ausländischen Direktinvestition fließen soll und der andere Teil einem anderen Zweck, so ist ein Splitting des überwiesenen Betrags vorzunehmen, d. h. es sind zwei verschiedene Formulare auszufüllen (meistens Formular 4 und 5).
In diesem Fall muss die ursprüngliche Registrierung berichtigt (modificación) bzw. ersetzt (cambio de formulario) werden. Hierzu ist eine in der Praxis häufig sehr umständliche Auseinandersetzung mit der kolumbianischen Bank erforderlich, die die Auslandsüberweisung erhalten hatte.
Es ist daher wichtig, dass die Formulare von vornherein vollständig und korrekt ausgefüllt werden.
Nach hohen ausländischen Direktinvestitionen (mindestens 650 monatliche kolumbianische Mindestlöhne, d.h. aktuell im Jahr 2020 insgesamt COP $570.571.950) kann der Investor eine lebenslange Daueraufenthaltsgenehmigung (visa de residente) für Kolumbien beantragen.
Die kolumbianische Superintendencia de Sociedades mit Sitz in Bogotá, genauer gesagt deren Abteilung Grupo de Régimen Cambiario. Diese Behörde „pickt“ sich manchmal bestimmte Ausländer heraus, die ausländische Direktinvestitionen bei der Zentralbank registriert haben und fordert diese auf, zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die ausländische Direktinvestition im Zeitpunkt der Registrierung gegeben waren (insbesondere Aufforderung zur Vorlage der Kopien von kolumbianischen Ein- und Ausreisestempeln). Merkt die Superintendencia de Sociedades, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen, weist sie die Zentralbank an, die entsprechenden Registrierungen zu löschen. Außerdem kann sie Geldbußen gegen die Investoren verhängen. In der Regel meldet sich die Superintendencia de Sociedades erst mehrere Jahre nach Vornahme der Investition.