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Regelungen zum kolumbianischen Elternvisum künftig weniger großzügig

19. September 2022

Im Zuge der Resolution 5477 vom 22. Juli 2022 des kolumbianischen Außenministeriums (Neuregelung der kolumbianischen Visumsbestimmungen) ist eine deutliche Restriktion im Hinblick auf das Visum ausländischer Elternteile von Kindern mit kolumbianischer Staatsangehörigkeit zu erkennen (im Folgenden vereinfachend „Elternvisum“ genannt).

Die bisherige Rechtslage

Bislang konnten Ausländer, die nachweislich Elternteil eines Kindes mit kolumbianischer Staatsangehörigkeit sind, ein Residentenvisum beantragen, also eine grundsätzlich lebenslange Aufenthaltserlaubnis. Als Nachweis wurde im Wesentlichen nur verlangt:

  • Die kolumbianische Geburtsurkunde (registro nacional de nacimiento) des Kindes, in welcher der ausländische Elternteil / Antragsteller des Visums als Vater bzw. Mutter des Kindes neben dem kolumbianischen Elternteil eingetragen ist.
  • Eine vom kolumbianischen Elternteil unterschriebene Bescheinigung darüber, dass der ausländische Elternteil / Antragsteller des Visums seinen Unterhaltspflichten gegenüber dem Kind nachkommt.

Abgesehen von diesen beiden formalen Voraussetzungen musste insbesondere nicht nachgewiesen werden, dass der ausländische Antragsteller abgesehen vom Kind irgendeinen örtlichen Bezug zu Kolumbien hat. Auch bestimmte Einkünfte oder finanzielle Rücklagen mussten nicht nachgewiesen werden. Diese großzügige Regelung ist mit Inkrafttreten der Resolution 5477 nun überholt.

Migranten- statt Residentenvisum

Nach der neuen Rechtslage können Elternteile kolumbianischer Kinder nur noch das so genannte Migrantenvisum beantragen (visa M padre o madre de nacional colombiano por nacimiento). Erst nach zwei Jahren ununterbrochener Inhaberschaft dieses Migrantenvisums ist ein Umschwenken auf das Residentenvisum möglich.

Neue Voraussetzungen

Neben der „Degradierung“ des Elternvisums vom Residenten- zum Migrantenvisum enthält die Resolution 5477 über die oben genannten formalen Voraussetzungen hinaus einige neue Voraussetzungen.

  1. Es müssen für beide Elternteile von der kolumbianischen Ausländerbehörde (Migración Colombia) ausgestellte Bescheinigungen über die Ein- und Ausreisen nach Kolumbien in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Visumsantrags vorgelegt werden (so genannte „certificados de movimientos migratorios“). Dieses neue Erfordernis wird das Visumsverfahren für im Ausland lebende Antragsteller erschweren, weil Migración Colombia diese Bescheinigung grundsätzlich nur dem jeweiligen Antragsteller persönlich vor Ort aushändigt. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten in Kolumbien ist zwar möglich, allerdings nur mit einer ordnungsgemäß beglaubigten und ggf. apostillierten Spezialvollmacht. Es darf vermutet werden, dass Elternvisa künftig möglicherweise nicht mehr ausgestellt werden, wenn einer oder beide Elternteile den von Migración Colombia ausgestellten Bescheinigungen zufolge ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Wesentlichen im Ausland haben.

  2. Es müssen die Kontoauszüge des ausländischen Elternteils / Antragsteller des Visums der letzte sechs Monate vor Antragstellung vorgelegt werden. Außerdem müssen Nachweise darüber vorgelegt werden, wie der ausländische Elternteil seinen Lebensunterhalt bestreitet, etwa Arbeitsvertrag, Rentenbescheinigung oder Ähnliches. Dieses neue Erfordernis deutet darauf hin, dass künftig Anträge auf Elternvisa abgelehnt werden könnten, wenn der ausländische Elternteil keine substanziellen, regelmäßigen Einkünfte glaubhaft macht.

  3. Der ausländische Elternteil muss eine Kopie des kolumbianischen Visums vorlegen, dessen Inhaber er im Zeitpunkt der Geburt des Kindes war. Diese neue Voraussetzung lässt die Frage offen, wie der Fall behandelt wird, in dem der ausländische Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes überhaupt kein Visum hatte. Dieser Fall dürfte erfahrungsgemäß sogar der häufigste Fall sein. Die neue Vorschrift lässt vermuten, dass in solchen Fällen künftig möglicherweise kein Elternvisum mehr erteilt wird, was eine erhebliche Einschränkung darstellt. In solchen Fällen müssten ausländische Elternteile dann eine andere Art Visum, etwa ein Arbeitsvisum, beantragen, um in Kolumbien leben zu können.

Fazit

Die Resolution 5477 etabliert einen deutlichen restriktiveren Rahmen für das Elternvisum im Vergleich zur bisherigen Regelung. Dies ergibt sich einerseits aus dem Statuswechsel des Visums (fortan Migranten- statt Residentenvisum) und andererseits aus den neuen Voraussetzungen im Hinblick auf den örtlichen Bezug zu Kolumbien, den Einkommensnachweisen und der Tatsache, dass nach dem Wortlaut der neuen Vorschriften erforderlich ist, dass der Ausländer bereits bei Geburt des Kindes ein anderes, gültiges Visum hatte. Wie die neuen Vorschriften in der Praxis ausgelegt werden, bleibt mit Spannung abzuwarten. Der Automatismus, dass ein Kind kolumbianischer Staatsangehörigkeit, dem ausländischen Elternteil grundsätzlich ein Visum ermöglicht, scheint aber jedenfalls abgeschafft zu sein.