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Residentenvisum für Investoren kann ab 20. Oktober 2022 nicht mehr beantragt werden

11. August 2022

Das kolumbianische Außenministerium hat mit der Resolution 5477 vom 22. Juli 2022 das kolumbianische Einwanderungsrecht grundlegend reformiert. Die Resolution tritt am 20. Oktober 2022 in Kraft und ersetzt die bislang geltende Resolution 6045 aus dem Jahre 2017. Die Resolution 5477 hält an der Gliederung in drei verschiedene Visumskategorien fest – residente (R), migrante (M) und visitante (V). Das Residentenvisum (R Visum) entspricht einer grundsätzlich lebenslangen Daueraufenthaltserlaubnis inkl. allgemeiner Arbeitserlaubnis. Unter der Geltung der neuen Resolution 5477 wird es künftig für Investoren schwieriger werden, ein R Visum zu erhalten.

Die bisherige Rechtslage

Nach der bisherigen Rechtslage war es möglich, im Wege einer ausländischen Direktinvestition – etwa der Kauf einer Immobilie oder Einlage in das Stammkapital einer kolumbianischen Handelsgesellschaft – sofort ein R Visum zu beantragen. Die Voraussetzung hierfür war im Wesentlichen, dass eine ausländische Direktinvestition von mindestens COP $650.000.000 nachgewiesen (Stand 2022) und dass die Investition ordnungsgemäß bei der kolumbianischen Zentralbank (Banco de la República) auf den Namen des jeweiligen ausländischen Investors registriert wurde. Auf diesem Wege konnten grundsätzlich sogar solche Investoren ein R Visum beantragen, die vorher noch gar keinen nennenswerten Bezug zu Kolumbien oder längere Aufenthaltszeiten in Kolumbien hatten.

Die neue Rechtslage

Nach der neuen Rechtslage kann das R Visum für Investoren (visa de residente por inversión extranjera directa) ab dem 20. Oktober 2022 nicht mehr beantragt werden. Ausländische Investoren müssen fortan auf die Kategorie Migrantenvisum (M Visum) ausweichen, genauer gesagt auf das Migrantenvisum für Firmeninhaber und Immobilieneigentümer (visa M socio o propietario). Anstelle der für das R Visum bislang erforderlichen Mindestinvestition von COP $650.000.000 ist für das M Visum eine Mindestinvestition von COP $350.000.000 (Stand 2022) erforderlich. Im Gegensatz zum R Visum ist das M Visum keine Daueraufenthaltserlaubnis, sondern das M Visum wird für einen befristeten Aufenthalt erteilt (in der Regel 1, 2 oder 3 Jahre). Das M Visum kann kurz vor Ablauf neu beantragt werden, sofern dessen Voraussetzungen bei der Neubeantragung noch erfüllt sind. Nach fünf Jahren ununterbrochener Inhaberschaft des M Visums besteht die Möglichkeit, auf ein R Visum umzusatteln (visa R por tiempo acumulado de permanencia en Colombia).

Übergangsvorschriften

Nach Art. 123 der Resolution 5477 behalten die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung erteilten Visa weiterhin ihre Gültigkeit. Wer es also es schafft, vor dem 20. Oktober 2022 noch ein R Visum über eine ausländische Direktinvestition erfolgreich zu beantragten, wird dieses auch in der Zukunft behalten können.

Fazit

Die Entscheidung der kolumbianischen Regierung, den unmittelbaren Erhalt einer lebenslangen Daueraufenthaltserlaubnis für Investoren zu unterbinden, dürfte für neue ausländische Investoren im Vergleich zur bisherigen Rechtslage wenig erfreulich sein. Auf der anderen Seite stellt das M Visum weiterhin eine Alternative dar, die den dauerhaften Aufenthalt in Kolumbien per Investition ermöglicht. Wer die Voraussetzungen des Erhalts eines R Visums unter der aktuellen Rechtslage erfüllt, sollte bestenfalls noch vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung aktiv werden, um sich das R Visum für die Zukunft zu sichern.