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Der Tarif für die Einkommensteuer in Kolumbien

26. Januar 2022

Häufig fragen Einwanderer, in welcher Höhe Einkommensteuer auf ein bestimmtes Einkommen in Kolumbien fällig wird. Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten, denn die Antwort hängt von verschiedenen Variablen und individuellen Umständen ab.

Zunächst kommt es darauf an, ob bzw. ab wann die Person als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Kolumbien gilt (residente fiscal). Dies ist - grob gesagt - ab dem Zeitpunkt der Fall, an dem sie einen dauerhaften Wohnsitz in Kolumbien begründet (Art. 10 Estatuto Tributario, E.T.). Als residente fiscal unterliegt die Person einem progressiven Einkommensteuertarif in Kolumbien, ähnlich wie in Deutschland. Solange die Person keinen dauerhaften Lebensmittelpunkt in Kolumbien unterhält, gilt sie als no residente fiscal, was bedeutet, dass sie in Kolumbien nur beschränkt steuerpflichtig ist. Beschränkt steuerpflichtig heißt, dass sie nur die Einkünfte kolumbianischer Quelle, zum Beispiel Mieteinkünfte aus einer kolumbianischen Immobilie, in Kolumbien versteuern muss. Als residente fiscal muss das ganze "Welteinkommen" versteuert werden, vorbehaltlich Doppelbesteuerungsabkommen.

Der Einkommensteuertarif für no residentes fiscales ist grundsätzlich ein Flatrate-Tarif von 35% auf die Einkünfte kolumbianischer Quelle (Art. 247 E.T.).

Der progressive Einkommensteuertarif für residentes fiscales richtet sich nach Art. 241 E.T. bzw. den in dieser Vorschrift niedergelegten mathematischen Formeln. Vereinfacht gesagt stellt diese Vorschrift sieben verschiedene Tarife für definierte Einkommensmargen auf: 0%, 19%, 28%, 33%, 35%, 37%, 39%. Die Einkommensmargen werden in Abhängigkeit von der Variable UVT (unidad de valor tributario) definiert, die jedes Jahr vom Finanzamt DIAN neu festgelegt wird. Für das Steuerjahr 2022 beträgt eine UVT COP $38.004 .

Demnach gibt es einen Grundfreibetrag bis 1.090 UVT Jahreseinkommen, d.h. ein Jahreseinkommen bis zu COP $41.424.360 ist steuerfrei.

Danach steigt die Einkommensteuer progressiv. Hier ein paar Rechenbeispiele in Anwendung von Art. 241 E.T.:

Zu versteuernde Einkünfte von COP $60 Mio - Steuer ca. COP $3.5 Mio.

Zu versteuernde Einkünfte von COP $75 Mio. - Steuer ca. COP $7.3 Mio.

Zu versteuernde Einkünfte von COP $100 Mio. -  Steuer ca. COP $14.3 Mio.

Zu versteuernde Einkünfte von COP $150 Mio. -  Steuer ca. COP $28.3 Mio.

Zu versteuernde Einkünfte von COP $200 Mio. -  Steuer ca. COP $44.5 Mio.

Zu versteuernde Einkünfte von COP $300 Mio. -  Steuer ca. COP $77.5 Mio.

Zu versteuernde Einkünfte von COP $500 Mio. -  Steuer ca. COP $146.9 Mio.

Die obigen Beispiele sind stark vereinfachend zu verstehen, denn sie lassen individuelle Abzugs- oder Gestaltungsmöglichkeiten außer Betracht. So kann zum Beispiel auf Arbeitseinkünfte unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu bestimmten Grenzen ein Freibetrag (renta exenta) geltend gemacht werden. Davon abgesehen gibt es Abzugsmöglichkeiten für in Kolumbien gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, private Krankenzusatzversicherungen, Versorgung von bestimmten Familienangehörigen, für im Ausland bereits gezahlte und in Kolumbien anrechenbare Steuern etc. An dieser Stelle wird die Berechnung sehr komplex und ist stark von den individuellen Umständen des Einzelfalles abhängig.

Außerdem spiegelt die obige Tabelle nur den regulären Einkommensteuertarif wieder und lässt außer Acht, dass es für bestimmte Einkunftsarten Spezialtarife gibt. So beträgt etwa der Tarif für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, etwa für Immobilien, die man mehr als zwei Jahre gehalten hat, pauschal 10%. Auch Dividendeneinkünfte unterliegen einer gesonderten Tariftabelle (Art. 242 E.T.).

Im Ergebnis dürfte die effektiv zu zahlende Steuer deutlich unter den oben beispielhaft genannten Werten liegen. Durch rechtzeitige und sorgfältige Planung lassen sich meist erhebliche Optimierungen herbeiführen.