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Kolumbien führt Besteuerung von Dividenden ein

20. April 2020

Am 1. Januar 2017 ist die kolumbianische Steuerreform als „Gesetz 1819 / 2016“ (Ley 1819 de 2016) in Kraft getreten. Der kolumbianische Gesetzgeber hat das Steuerrecht mit dieser Reform in weiten Teilen modifiziert. Viele Änderungen führen zu Steuererhöhungen, die die kolumbianische Regierung mit der angespannten finanziellen Haushaltslage auf Grund des Ölpreisverfalls begründet.

Hier ein punktueller Hinweis auf eine Neuerung aus dem Bereich der Einkommensteuer für natürliche Personen: Fortan müssen natürliche Personen unter bestimmten Voraussetzungen Einkommensteuer auf Dividenden (d.h. Ausschüttungen des Gewinns von Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind) zahlen (dividendos y participaciones).

Dies ist eine Neuheit, da Kolumbien seit 1986 im Gegensatz zu den meisten anderen Staaten der Welt Dividenden nicht besteuert hat. In Kolumbien wurde lange damit argumentiert, dass eine Besteuerung von Dividenden zu einer ungerechtfertigten Doppelbesteuerung führe, da der Gewinn der die Dividende ausschüttenden Gesellschaft bereits der Körperschaftssteuer unterliegt. Von diesem Standpunkt ist der Gesetzgeber nun teilweise abgerückt.

Natürliche Personen, die in Kolumbien leben, müssen fortan grundsätzlich im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung (declaración de renta) Steuern auf Dividenden zahlen.

Es gilt folgender progressiver Tarif (siehe Art. 242 Estatuto Tributario, Stand 2020):

  • Bis zu COP $10.682.100 gilt ein Freibetrag, d.h. jährliches Einkommen aus Dividenden, soweit es diesen Betrag nicht übersteigt, ist steuerfrei.
  • Für Einkommen aus Dividenden, das COP $10.682.100 übersteigt, gilt ein Tarif von 10 %.

Ist der Aktionär eine im Ausland ansässige natürliche oder juristische Person, gilt ein pauschaler Tarif in Höhe von 10 %.