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Kolumbien plant Einführung eines Visums für "digitale Nomaden"

25. Januar 2022

Wer als Ausländer in Kolumbien dauerhaft arbeiten möchte, muss in der Regel einen regulären Arbeitsvertrag mit einem in Kolumbien ansässigen Unternehmen vorweisen. Unter dieser Bedingung kommt grundsätzlich ein so genanntes "visa de migrante como trabajador" in Betracht, vorausgesetzt der kolumbianische Arbeitgeber kann die Notwendigkeit des Arbeitsverhältnisses mit dem Ausländer überzeugend darlegen (Schutz des kolumbianischen Arbeitsmarktes) und erfüllt bestimmte finanzielle Mindestvoraussetzungen.

Als "Arbeitsvisum light" könnte man das "visa de visitante para prestar servicios temporales a persona natural o jurídica in Colombia" bezeichnen. Bei diesem Visumstyp ist sogar eine Anstellung über einen freien Dienstleistungsvertrag / Freelancer-Vertrag möglich und es gibt keine starren finanziellen Mindestvoraussetzungen. Allerdings wird das Visum auch in diesen Fällen in der Regel nur bewilligt, wenn das Dienstleistungsverhältnis mit einem in Kolumbien ansässigen Unternehmen besteht.

Es gibt nach den aktuellen Einwanderungsvorschriften also ein Problem für Ausländer, die von Kolumbien aus dauerhaft für ein ausländisches Unternehmen arbeiten möchten, sei es als Arbeitnehmer oder als Freelancer. Zwar ist in solchen Fällen ein Visum als Selbständiger (visa de migrante como independiente) denkbar. Jedoch scheitert Letzteres meist an den hohen formellen Hürden, insbesondere der für das Selbständigen-Visum notwendigen Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses über das kolumbianische nationale Bildungsministerium in Bogotá (so genannte convalidación).

Nach einem Resolutionsentwurf zur Änderung der Visumsvorschriften von Ende 2021 erwägt die kolumbianische Regierung nun offenbar, die Einwanderungsvorschriften für ausländische Arbeitnehmer und Freelancer zu lockern.

Insbesondere sieht der Entwurf die Einführung eines Visums für so genannte digitale Nomaden (nómadas digitales) innerhalb der Kategorie "visa de visitante" vor. Voraussetzung für dieses Visum soll u.a. ein Schreiben der ausländischen Firma sein, in dem diese die Art der Anstellung und Höhe der Vergütung des "digitalen Nomaden" näher erläutert. Außerdem soll der "digitale Nomade" bestimmte Mindestumsätze auf seinem Bankkonto glaubhaft machen.

Der Entwurf stellt klar, dass dieses Visum nur die Arbeit über digitale Kommunikationsmittel bzw. Internet im Auftrag von ausländischen Unternehmen ermöglicht. Während der Dauer seines Visums darf der "digitale Nomade" nicht für kolumbianische Unternehmen tätig werden oder "Offline-Arbeiten" in Kolumbien verrichten. Die Dauer des Visums soll auf maximal zwei Jahre befristet sein.

Ferner soll das digitale Nomadenvisum selbständigen Unternehmern offenstehen, die in Kolumbien ein Unternehmen im Bereich digitale Medien / Informationstechnologien gründen möchten, sofern der konkrete Unternehmensgegenstand nach dem Ermessen des kolumbianischen Außenministeriums im Einzelfall im Interesse von Kolumbien liegt.

Kolumbien beabsichtigt, sich durch diese großzügigen neuen Einwanderungsregelungen einen Wettbewerbsvorteil durch Zuzug von IT-Fachkräften zu verschaffen. Es darf mit Spannung erwartet werden, ob das kolumbianische Außenministerium den Resolutionsentwurf tatsächlich in der vorgelegten Form verabschieden wird.