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Investieren in Kolumbien und Vermögensteuer

20. Januar 2022

Viele ausländische Investoren fragen sich, ob es in Kolumbien eine Vermögensteuer gibt, und machen von der Antwort darauf manchmal ihre Entscheidung in Kolumbien zu investieren, (mit-)abhängig.

Die Vermögensteuer hat eine lange Historie in Kolumbien. Sie wurde durch verschiedene Steuerreformen in den letzten Jahrzehnten immer wieder neu ins Leben gerufen, unter verschiedenen Bezeichnungen, meist "impuesto al patrimonio" oder "impuesto a la riqueza".

Technisch war sie immer so konzipiert, dass diejenigen Steuerpflichtigen der Vermögenssteuer unterlagen, deren weltweites Nettovermögen (Bruttovermögen minus Schulden und bestimmte Freibeträge) zu einem bestimmten Stichtag (meist der 1. Januar eines konkret im Steuergesetz festgelegten Jahres) einen gewissen Schwellenbetrag überschritt.

Die Vermögensteuer war nie als permanente Steuer konzipiert, sondern lief regelmäßig nach einer gewissen Zeit aus. Sie betraf nicht diejenigen Steuerpflichtigen, deren Vermögen erst nach dem Stichtag den Schwellenwert überschritt oder die erst nach dem Stichtag in Kolumbien steuerlich ansässig wurden (residencia para efectos fiscales). Die Vermögenssteuer war also - im Gegensatz zur Einkommensteuer - immer streng stichtagsbezogen.

Derzeit gibt es KEINE Vermögensteuer in Kolumbien, da nach den geltenden Vorschriften (Art. 294-2 Estatuto Tributario) diese nur Personen betrifft, die am 1.1.2020 den Schwellenwert überschritten (in diesem Falle COP $5.000.000.000) und die Vermögensteuer nach Art. 292-2 Estatuto Tributario nur in den Steuerjahren 2020 und 2021 erhoben wird. Ausländische Investoren, die also nach dem 1.1.2020 ein erhebliches Vermögen in Kolumbien investierten, fallen schon rein tatbestandlich nicht unter die Vermögensteuer. Und selbst Personen, deren Vermögen am 1.1.2020 den Schwellenwert überschritt, brauchen für das Steuerjahr 2022 keine Vermögensteuer mehr zu deklarieren, weil diese mit Ende des Vorjahres 2021 ausgelaufen ist.

Also kann man die Vermögensteuer, deren Tarif in den Jahren 2020 und 2021 ein Prozent (1%) auf das Nettovermögen betrug, in Kolumbien als abgeschafft bezeichnen - zumindest derzeit.

Interessanterweise hatte die kolumbianische Regierung Anfang des Jahres 2021 vor, den Tarif der Vermögenssteuer für größere Vermögen sogar auf 2% zu erhöhen. Dieses Vorhaben scheiterte allerdings zusammen mit der damals geplanten Steuerreform im Zuge von Massenprotesten und Unruhen.

Anschließend legte die Regierung Mitte des Jahres 2021 eine überarbeitete Steuerreform vor (Ley de Inversión Social), welche insbesondere Erhöhungen der Körperschaftssteuer für Unternehmen vorsah, aber sich mit keinem Wort zur Vermögensteuer äußerte.

Mit Blick auf die lange Historie der Vermögensteuer in Kolumbien lässt es sich allerdings nicht ausschließen, dass diese nach einem Regierungswechsel erneut reaktiviert werden könnte.