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Visum für Rentner in Kolumbien

20. April 2020

Immer mehr europäische und nordamerikanische Rentner haben in den letzten Jahren Kolumbien als ihren neuen Lebensmittelpunkt gewählt.

Wer sich in Kolumbien mehr als 180 Tage pro Kalenderjahr aufhalten möchte, braucht ein kolumbianisches Visum. Einen Visumsantrag kann man direkt beim kolumbianischen Außenministerium in Bogotá bzw. bei den zuständigen kolumbianischen Generalkonsulaten im Ausland stellen.

Für Rentner gibt es eine spezifische Visumskategorie (visa de migrante como pensionado), deren formelle Voraussetzungen relativ einfach zu erfüllen sind – scheinbar, denn oft liegt der Teufel im Detail.

Im Wesentlichen muss eine monatliche Bruttorente in Höhe von mindestens drei kolumbianischen Mindestlöhnen nachgewiesen werden, derzeit insgesamt COP $2.633.409. Auf Grund der aktuellen Talfahrt des kolumbianischen Pesos liegt der entsprechende Mindestbetrag in „Hartwährungen“ wie EUR oder USD auf vergleichsweise geringem Niveau.

In jedem Fall sollte das Visumsverfahren sorgfältig geplant werden, da es in vereinzelten Fällen zu Ablehnungen kommen kann, obwohl alle formellen Voraussetzungen des Visumsantrags erfüllt sind. Diese Tendenz mag sich im Zuge der zunehmenden Einwanderung nach Kolumbien noch verstärken.

Das Rentnervisum kann für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erteilt werden. Meistens wird es beim ersten Visumsantrag für einen Zeitraum von nur einem Jahr erteilt. Dies liegt im Ermessen des kolumbianischen Außenministeriums. Etwa 30 Tage vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums kann man ein neues Rentnervisum beantragen.

Achtung: Das Rentnervisum verfällt, wenn dessen Inhaber Kolumbien für einen Zeitraum von sechs Monaten am Stück oder länger verlässt.

Wer fünf Jahre ununterbrochen Inhaber von gültigen kolumbianischen Rentnervisa war, kann eine Daueraufenthaltserlaubnis (visa de residente) beantragen.

Exkurs:

Neben dem Visum sollte man auch die steuerlichen Konsequenzen eines Umzugs nach Kolumbien im Blick haben, denn in einem ausländischen Staat kassierte Rente ist in Kolumbien im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung (declaración de renta) zu versteuern, sobald der Rentner bzw. Visumsinhaber in Kolumbien unbeschränkt steuerpflichtig wird (residente para efectos fiscales).