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Kolumbien setzt Visumsverfahren vorläufig aus

28. April 2020

Das kolumbianische Außenministerium (Ministerio de Relaciones Exteriores) setzt im Zuge der Corona-Krise Visumsverfahren größtenteils aus. Ausländer, die sich derzeit außerhalb Kolumbiens aufhalten, können bis auf Weiteres keine Visumsanträge mehr stellen. Dies gilt gemäß der Resolución 1296 des Außenministeriums vom 21. April 2020 zumindest bis zum vorläufigen Ende des nationalen Gesundheitsnotstandes (emergencia sanitaria) am 30. Mai 2020. Hier ein Überblick über die Änderungen zu Visumsverfahren:

Aussetzung von Visumsverfahren aus dem Ausland

Momentan können nur Ausländer einen Visumsantrag in Kolumbien stellen, die sich bereits in Kolumbien aufhalten. In der Regel dürfte es sich dabei um Ausländer handeln, die bereits eine längere Zeit in Kolumbien leben und deren aktuelles Visum ausläuft. Das Ministerium bearbeitet bis auf Weiteres keine Anträge von Ausländern, die sich im Zeitpunkt der Antragstellung im Ausland aufhalten. Dies gilt auch für Ausländer, die sich im Ausland aufhalten, bereits Inhaber eines Visums sind und ein neues Visum beantragen wollen. Die kolumbianischen Generalkonsulate auf der ganzen Welt sind explizit angewiesen, keine Visumsanträge mehr zu bearbeiten. Ausländer, die sich aktuell in Kolumbien aufhalten, können wie gehabt einen Visumsantrag stellen.

Einschränkungen für Inhaber eines Besuchervisums

Für Personen, die sich aktuell mit einem Besuchervisum (visa de visitante) in Kolumbien aufhalten, gilt folgende Einschränkung: Sofern deren Visum während der emergencia sanitaria ausläuft, können diese zwar grundsätzlich ein neues Visum von Kolumbien aus beantragen. Allerdings dürfen sie nur ein Besucher-Visum der gleichen Kategorie beantragen, das der Kategorie des auslaufenden Visums entspricht. Beispiel: Wer aktuell ein Besucher-Visum der Kategorie eines „kleinen“ Arbeitsvisums hat („Visa de visitante para prestar servicios temporales a persona natural o jurídica en Colombia“ im Sinne von Art. 10 Nr. 13 Resolución 6045/2017) darf jetzt nicht „umschwenken“ auf ein Besuchervisum im Sinne eines „Business-Visums“ („Visa de visitante para realizar gestiones de negocio“ gemäß Art. 10 Nr. 3 Resolución 6045/2017).

Laufzeiten der Visa werden eingefroren, wenn Inhaber im Ausland ist

Die Laufzeiten (vigencia) der Visa von Visumsinhabern, die sich momentan außerhalb Kolumbiens aufhalten, werden eingefroren. Dies gilt ab Veröffentlichung der Resolución 1296 bis 30. Mai 2020. Beispiel: Ausländer X hat ein kolumbianisches Migrantenvisum, welches am 30. April 2020 abläuft. Da X im Ausland ist, kann er derzeit keinen neuen Visumsantrag stellen. Trotzdem läuft sein Visum wegen des Einfrierens der Laufzeit nicht ab. X kann somit seinen neuen Visumsantrag stellen, sobald die emergencia sanitaria vorbei ist, ohne zwischenzeitlich in den Status ein Nicht-Visumsinhabers abzurutschen. Dies hat u.a. Bedeutung im Hinblick auf die Anwartschaft für eine Daueraufenthaltsgenehmigung (visa de residente).

Verfallfristen für Visa werden suspendiert

Normalerweise gilt in Kolumbien die Regel, dass Visumsinhaber ihr Visum automatisch verlieren, wenn sie sich für einen längeren Zeitraum ununterbrochen im Ausland aufhalten (terminación anticipada de visas). Konkret bedeutet das, dass Inhaber eines Migrantenvisums (visa de migrante) ihr Visum verlieren, wenn sie mehr als sechs Monate am Stück abwesend aus Kolumbien sind. Bei Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung (visa de residente) beträgt die „Gnadenfrist“ zwei Jahre. Da diese Ausländer nun über eine längere Zeit „unverschuldet“ nicht mehr nach Kolumbien reisen können, werden die entsprechenden Verfallfristen (sechs Monate bzw. zwei Jahre) zum Nutzen der Visumsinhaber eingefroren.

Visumsstelle des Außenministeriums in Bogotá geschlossen

In der Regel findet das Visumsverfahren in Kolumbien zum Großteil online statt. Nur in vereinzelten Fällen lädt das Außenministerium den Antragsteller zur persönlichen Vorsprache (entrevista) ein. Nach online Genehmigung des Visumsantrags (aprobación) muss der Antragsteller bzw. dessen Bevollmächtigter das Originalvisum in den Pass des Antragstellers im Außenministerium in Bogotá vor Ort einstempeln lassen. Der Einstempel-Vorgang ist während der emergencia sanitaria nicht möglich. Der Visumsinhaber ist verpflichtet, das Einstempeln nachzuholen, sobald der nationale Notstand aufgehoben ist.

Fazit:

Das Außenministerium hat eine Reihe von sinnvollen Regeln beschlossen, um eine Verschlechterung der Situation von aktuellen Visumsinhabern zu verhindern. Die Aussetzung von Visumsverfahren aus dem Ausland hat momentan keine praktischen Konsequenzen, da die kolumbianischen Grenzen derzeit sowieso geschlossen und internationale Flüge verboten sind. Zudem muss man nach dem aktuellen Sachstand davon ausgehen, dass es lange dauern wird, bis Ausländer - insbesondere aus den stark betroffenen Regionen wie Europa und USA - überhaupt wieder einreisen dürfen.