Skip to main content

Das Arbeitsvisum in Kolumbien

20. April 2020

Im Folgenden ein Überblick über das kolumbianische Arbeitsvisum (visa de migrante como trabajador):

Wer braucht ein Arbeitsvisum für Kolumbien?

Prinzipiell muss jeder Ausländer, der in Kolumbien eine abhängige Beschäftigung aufnimmt, also als Arbeitnehmer tätig wird, ein gültiges Arbeitsvisum haben. Gleiches gilt für Ausländer, die sich in Kolumbien niederlassen und für eine kolumbianische Firma oder Institution als Freelancer auf Basis eines freien Dienstleistungsvertrages (contrato de prestación de servicios) arbeiten wollen.

Eine Ausnahme gilt für Ausländer, die bereits ein anderes gültiges Visum für Kolumbien haben, das erlaubt, in Kolumbien zu arbeiten, insbesondere das Ehegattenvisum (visa de migrante por vínculo marital), die Daueraufenthaltserlaubnis (visa de residente) oder das „kleine“ Arbeitsvisum in Form eines Besuchervisums (visa de visitante para prestar servicios temporales a persona natural o jurídica en Colombia).

Voraussetzungen des Arbeitsvisums

Bevor ein Ausländer in Kolumbien ein Arbeitsvisum beantragen kann, muss er einen Arbeitsvertrag oder Dienstleistungsvertrag mit einem kolumbianischen Unternehmen schließen. Er muss also zunächst Arbeit in Kolumbien finden, bevor das Visum beantragen kann.

Hier eine Liste der wesentlichen Dokumente, die für den Visumsantrag benötigt werden:

  • Kopie der Hauptseite des aktuellen Reisepasses (der im Moment der Stellung des Visumantrags noch mindestens sechs Monate lang gültig bleiben muss) und letzter kolumbianischer Ein- bzw. Ausreisestempel
  • Ausgefülltes und unterschriebenes offizielles Formular des kolumbianischen Außenministeriums „formato resumen de contrato“, in dem die wichtigsten Daten des Arbeitsverhältnisses angeben werden müssen.
  • Motivationsschreiben des Arbeitgebers, in dem der Arbeitgeber insbesondere darauf eingeht, warum es nötig ist, einen Ausländer und gerade diesen Ausländer anzustellen (Hintergrund: Schutz des kolumbianischen Arbeitsmarktes).
  • Die Kontoauszüge des Arbeitgebers (letzte sechs Monate vor Antragstellung). Die monatlichen Kontoeingänge des Arbeitgebers müssen durchschnittlich mindestens hundert kolumbianische monatliche Mindestlöhne betragen, d. h. aktuell mindestens COP $ 87.780.300 (Stand 2020) pro Monat.
  • Der von beiden Parteien unterschriebene Arbeits- bzw. Dienstleistungsvertrag.
  • Handelsregisterauszug des Arbeitgebers, ausgestellt von der Cámara de Comercio, die für den Arbeitgeber örtlich zuständig ist.

Oft tritt das Problem auf, dass neu gegründete Unternehmen, insbesondere Tochterunternehmen ausländischer Firmen oder Start-up-Unternehmen, nicht in der Lage sind, die Kontoauszüge der letzten sechs Monate vorzulegen bzw. noch keine signifikanten Kontobewegungen vorweisen können.

Wechsel des Arbeitgebers

Das Arbeitsvisum berechtigt den Ausländer ausschließlich dazu, die im Visum angegebene Tätigkeit bei dem ebenfalls im Visum angegebenen Unternehmen auszuüben. Möchte er den Arbeitgeber wechseln, so muss er vor dem Wechsel ein neues Arbeitsvisum beantragen.

Gültigkeit des Visums

Das Außenministerium kann das Visum für eine Dauer von einem bis zu maximal drei Jahren ausstellen. Der Zeitraum der Gültigkeit liegt im Ermessen des Ministeriums.

Kann ein Arbeitsvisum verlängert werden?

Vor oder nach Ablauf der Gültigkeit des Arbeitsvisums kann ein neues Arbeitsvisum beantragt werden (sofern die Voraussetzungen für die Erteilung eines Arbeitsvisums immer noch bzw. wieder vorliegen). Eine „Verlängerung“ eines Arbeitsvisums ist nicht möglich, d. h., es muss ein neues Visum beantragt werden.

Nach fünf Jahren winkt eine Daueraufenthaltserlaubnis

Wer fünf Jahre lang ununterbrochen Inhaber von Arbeitsvisa war, kann eine Daueraufenthaltserlaubnis (visa de residente) beantragen. In den besagten fünf Jahren darf sich der Ausländer nie für einen längeren Zeitraum als sechs Monate am Stück aus Kolumbien entfernt haben. Dies ist mit einem „certificado de movimientos migratorios“ der Ausländerbehörde Migración Colombia nachzuweisen. Sonst verfällt das Arbeitsvisum und damit die Möglichkeit, Daueraufenthalt zu beantragen.

Automatisches Erlöschen des Arbeitsvisums bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wird das Arbeitsverhältnis während der Gültigkeitsdauer des Arbeitsvisums beendet (sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Insolvenz des Arbeitgebers), so erlischt automatisch die Gültigkeit des Visums. In diesem Fall hat der ehemalige Arbeitgeber unverzüglich die Behörde Migración Colombia über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Kenntnis zu setzen. Der Ausländer hat dann 30 Tage Zeit, Kolumbien zu veranlassen. Alternativ kann er sich innerhalb von 30 Tagen um die Ausstellung eines anderen Visums bemühen, um in Kolumbien bleiben zu können.