Skip to main content

Tipps zum Ehegattenvisum in Kolumbien

20. April 2020

Das Ehegattenvisum ist der Visumstyp in Kolumbien, der in der Praxis am häufigsten vorkommt. Hier ein kurzer Überblick über die Formalien des Antrags auf ein kolumbianisches Ehegattenvisum (visa de migrante por vínculo martital):

Ehe vs. eingetragene Lebenspartnerschaft

Wer ein kolumbianisches Ehegattenvisum Visum beantragen möchte, muss nicht unbedingt mit einem/r kolumbianischen Staatsangehörigen verheiratet sein. Es genügt, wenn nach kolumbianischem Recht eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Kolumbianer / Kolumbianerin besteht (so genannte „unión marital de hecho“). Die Zivilehe (matrimonio civil) und die eingetragene Lebenspartnerschaft sind in Kolumbien auch zivilrechtlich im Wesentlichen gleichgestellt. Daher sollte man in Zusammenhang mit diesem Visumstypen genauer gesagt zusammenfassend von einem „Ehegatten- oder Partnerschaftsvisum“ sprechen.

Wesentliche Voraussetzungen des Visumsantrags

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

1) Auszug aus dem kolumbianischen Heiratsregister (registro civil de matrimonio) aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller mit einem/r kolumbianischen Staatsangehörigen verheiratet ist. Dieser Auszug darf im Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein.

Als Voraussetzung für diesen Auszug muss erst eine Ehe in Kolumbien geschlossen werden (entweder kirchlich oder notariell) oder es eine ausländische Ehe nach kolumbianischem Recht anerkannt worden sein. Letzteres geschieht in der Regel über das kolumbianische Generalkonsulat im Herkunftsland des Antragstellers.

Im Falle der unión marital de hecho muss eine höchstens drei Monate alte beglaubigte Kopie der notariellen Urkunde (escritura pública) beigebracht werden, aus der die Begründung der Lebenspartnerschaft (declaración de unión marital de hecho) hervorgeht. Alternativ zum Notariat kann die Lebenspartnerschaft vor einer staatlich anerkannten Schlichtungsstelle (centro de conciliación) erklärt werden. Derartige Schlichtungsstellen gibt es beispielsweise bei den Cámaras de Comercio in den größeren Städten.

Vorsicht: Für manche Ausländer ist die unión marital de hecho die Notlösung, um ein Visum für Kolumbien zu erhalten (z. B. weil das kolumbianische Außenministerium deren Anträge auf andere Visumstypen abgelehnt hat oder der Ausländer deren Voraussetzungen nicht erfüllt). Wer eine Scheinlebenspartnerschaft für Visumszwecke eingeht, sollte sich vorab über die finanziellen, eheähnlichen Folgen der unión marital de hecho informieren. Generell sind Scheinlebenspartnerschaften nicht zu empfehlen und sind zudem illegal (Visumserschleichung).

2) Notariell beglaubigtes Schreiben des kolumbianischen Partners, in dem diese/r die Ausstellung eines visa de migrante por vínculo martital für seinen ausländischen Partner beantragt.

3) Notariell beglaubigte Vollmacht des kolumbianischen Staatsangehörigen zugunsten seines ausländischen Ehegatten mit dem Inhalt, dass der Ausländer das Visumsverfahren auch im Namen des kolumbianischen Partners durchführt.

Persönliches Interview

Gelegentlich werden beide Ehegatten zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ins kolumbianische Generalkonsulat bzw. in die Zentralstelle des kolumbianischen Außenministeriums in Bogotá eingeladen, je nachdem ob der Visumsantrag im Ausland oder in Kolumbien gestellt wurde. Das Ministerium bezweckt mit diesem Gespräch u.a. eine eventuelle Scheinehe bzw. Scheinlebenspartnerschaft aufzudecken, indem beide Ehegatten / Lebenspartner nacheinander interviewt werden.

Vorbereitung der Daueraufenthaltserlaubnis

Das visa de migrante por vínculo martital wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestellt. Derweil berechtigen schon zwei Jahre Inhaberschaft eines Ehegattenvisums zum Antrag auf eine kolumbianische Daueraufenthaltserlaubnis (visa de residente). Für den Antrag auf eine Daueraufenthaltserlaubnis auf Grundlage zweijähriger Inhaberschaft eines Ehegattenvisums ist das schriftliche Einverständnis des kolumbianischen Ehegatten / Lebenspartners zum Zeitpunkt des Antrags auf den Daueraufenthalt erforderlich.

Auswirkungen einer Scheidung auf das Visum

Kommt es zu einer Scheidung / Auflösung der Lebenspartnerschaft während des Gültigkeitszeitraums des Ehegattenvisums, so muss der Inhaber der Visums die Ausländerbehörde Migración Colombia von sich aus informieren, die das Visum für ungültig erklären wird. Danach hat der Ausländer innerhalb von 30 Tagen das Land zu verlassen oder sich im selben 30-Tageszeitraum ein anderes Visum zu beschaffen, um seinen aufenthaltsrechtlichen Status zu legalisieren.

Wer trotz Scheidung / Auflösung der Lebenspartnerschaft seiner Mitteilungspflicht gegenüber Migración Colombia nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit ausländerrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn Migración Colombia im Nachhinein den Sachverhalt aufdeckt, etwa nach einer Mitteilung des Ex-Partners.