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Über die Firmengründung zum Visum in Kolumbien

20. April 2020

Wer in Kolumbien dauerhaft leben möchte, kann sich u.a. über eine Firmengründung einen Aufenthaltstitel verschaffen, nämlich das so genannte „visa de migrante como empresario“.

Ca. 98 % der heutzutage in Kolumbien gegründeten Firmen sind vereinfachte Aktiengesellschaften (sociedades por acciones simplificadas, kurz S.A.S.). Die S.A.S. als Gesellschaftsform bietet sich zum Zwecke des Erhalts des kolumbianischen Visums an.

Die wesentliche Voraussetzung des Firmeninhaber-Visums ist, dass der ausländische Antragsteller mindestens einen Betrag in Höhe von 100 monatlichen kolumbianischen Mindestlöhnen am Stammkapital (capital suscrito) der Firma hält (derzeit, d. h. Stand 2020: COP $87.780.300). Außerdem muss dieser Betrag im Zeitpunkt der Stellung des Visumsantrags effektiv der Gesellschaft zur Verfügung gestellt worden sein (so genanntes capital pagado), d. h. im besten Fall direkt aus dem Ausland auf das kolumbianische Bankkonto der Firma überwiesen worden sein. Die Zahlung der Kapitaleinlage ist durch einen offiziell zugelassenen kolumbianischen Buchhalter (contador público) schriftlich zu bestätigen.

Anträge auf Firmeninhaber-Visa werden vom kolumbianischen Staat erfahrungsgemäß selten abgelehnt, vor allem deshalb, weil bei der Antragstellung offenkundig wird, dass der Antragsteller bereits einen signifikanten Betrag in Kolumbien investiert hat, über ein Minimum an finanziellem Background verfügt und Firmengründungen politisch erwünscht sind.

Dennoch sollte niemand eine Firma gründen, nur um ein Visum für Kolumbien zu erhalten. Denn schließlich gehen mit der Firmengründung auch steuerliche, buchhalterische und weitere gesetzliche Pflichten einher, die einen gewissen administrativen und finanziellen Daueraufwand nach sich ziehen.

Wer eine Firma nur „auf dem Papier“ gründet, ohne den mit der Firma verbundenen permanenten gesetzlichen Pflichten nachzukommen (etwa Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung, regelmäßige Abgabe von Steuererklärungen etc.), wird früher oder später Probleme mit den kolumbianischen Behörden bekommen.

Zudem kontrolliert auch das kolumbianische Außenministerium im Visumsverfahren immer gründlicher, ob die Firma tatsächlich aktiv ist und der kolumbianischen Wirtschaft einen realen Nutzen bringt oder ob es sich um eine „Briefkastenfirma“ als bloßes Vehikel zum Erhalt eines Visums handelt. Ist das Außenministerium nicht davon überzeugt, dass es sich um eine seriöse und sinnvolle Unternehmensgründung handelt, droht die Ablehnung des Visumsantrags. Entsprechend sollte man sich auf das Visumsverfahren vorbereiten.