Die seit dem Jahre 2008 in Kolumbien existierende Gesellschaftsform S.A.S. hat sich in der Praxis bewährt und dient vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen als rechtlicher Rahmen für die Abwicklung ihrer Geschäfte.
Die S.A.S. hat andere Gesellschaftsformen in der Praxis verdrängt, insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedad de responsabilidad limitada, kurz Ltda.).
Zuerst muss ein Name für die zu gründende Gesellschaft gewählt werden.
Die Gesellschaft muss das Kürzel S.A.S. am Ende ihres Namens tragen.
Auf der Homepage der Cámara de Comercio de Bogotá gibt es ein Tool („homonimia“) um festzustellen, ob der gewünschte Firmenname noch frei ist.
Der Gesellschaftsvertrag (estatutos sociales) sollte mit der Geschäftsidee und der Gesellschafterstruktur abgestimmt werden.
Viele Gründer machen von einem von der jeweiligen Handelskammer (Cámara de Comercio) zur Verfügung gestellten Standard-Gesellschaftsvertrag Gebrauch, was nicht immer die ideale Lösung ist.
In der Praxis wird dem wichtigen Thema Gesellschaftsvertrag in der Gründungseuphorie häufig zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet.
Dann muss beim kolumbianischen Finanzamt (Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales, kurz DIAN) eine Steuerregistrierung der Gesellschaft beantragt werden (so genanntes Registro Único Tributario, kurz RUT). Dies kann online über das offizielle Portal der DIAN geschehen.
Der Gesellschaftsvertrag muss bei der örtlich zuständigen Cámara de Comercio registriert werden. Die Cámaras de Comercio führen in Kolumbien das Handelsregister (registro mercantil).
Beim Einreichen des Gesellschaftsvertrags ist bei der Cámara de Comercio die Registersteuer (impuesto de registro) zu entrichten. Die Registersteuer beträgt ca. 0,7 % auf den Wert des Stammkapitals.
Die Registersteuer ist der größte Kostenfaktor, der bei der Gesellschaftsgründung anfällt. Daneben sind noch Verwaltungsgebühren zu entrichten, etwa für die Ernennung des Geschäftsführers.
Ist die Registersteuer entrichtet und die Gründungsunterlagen von der Cámara de Comercio geprüft und aus formeller Sicht für positiv befunden, so trägt die Cámara de Comercio die S.A.S. ins Handelsregister ein.
Mit Eintragung der S.A.S. ins Handelsregister beginnt die Existenz der S.A.S. als juristische Person.
Sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, sollte ein Geschäftskonto der S.A.S. bei einer kolumbianischen Bank eröffnet werden.
Viele Banken verlangen dazu die Vorlage einer Eröffnungsbilanz (balance inicial) und eines Zertifikats über die Aktionärsstruktur (certificado de composición accionaria). Ein von der S.A.S. beauftragter offiziell zugelassener Buchhalter (contador público) muss diese ausstellen.
Folgende Gesellschaftsbücher müssen bei der Cámara de Comercio registriert werden:
Zum Schluss muss die S.A.S. noch bei den Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsunfallversicherung, caja de compensación familiar) angemeldet werden, sofern Arbeitsverträge mit Angestellten geschlossen werden sollen.
Alles in allem kann der Vorgang der Gesellschaftsgründung mehrere Wochen in Anspruch nehmen, je nachdem was man unter „Gesellschaftsgründung“ versteht. Die Gesellschaftsgründung „im engeren Sinne“, d.h. die bloße Anmeldung der S.A.S. zum Handelsregister ist in 24 Stunden zu schaffen. Wichtig ist vor allen Dingen, dass der ganze Vorgang der Firmengründung sauber ausgeführt wird. Werden in diesem Stadium Fehler gemacht, gelingt zwar oft die Gesellschaftsgründung als solche, aber später kann es zu verschiedenen Problemen kommen: Streit zwischen Gesellschaftern, unklare Kompetenzen des Geschäftsführers, Probleme mit dem Finanzamt etc.