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Zur Einbürgerung in Kolumbien

20. April 2020

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, sich in Kolumbien einbürgern zu lassen, d.h. die kolumbianische Staatsangehörigkeit zu beantragen? Vermutlich eher nicht. Kolumbien hatte in den letzten Jahrzehnten nicht den Ruf eines Einwanderungslandes. Spätestens seit dem Friedensvertrag im Jahre 2016 ändert sich dies. Nicht nur Wirtschaftsflüchtlinge aus Venezuela, sondern vor allem auch wirtschaftlich gut gestellte Europäer und Nordamerikaner entdecken zunehmend Kolumbien als ihre neue Heimat. Die Frage nach dem Nutzen und Voraussetzungen der Einbürgerung wird von ausländischen Residenten in Kolumbien oft gestellt.

Hier ein kurzer Überblick zum Thema Einbürgerung (naturalización) in Kolumbien:

1) Was nützt die Einbürgerung in Kolumbien?

Wer die kolumbianische Staatsangehörigkeit erwirbt, braucht sich um ein Visum für Kolumbien nicht mehr zu kümmern. Wer also dauerhaft in Kolumbien bleiben will, kann sich durch die Einbürgerung die in regelmäßigen Zeitabständen wiederkehrenden Visumsverfahren sparen.

Außerdem bietet die kolumbianische Staatsangehörigkeit den sichersten Aufenthaltsstatus in Kolumbien. Nach Artikel 24 der kolumbianischen Verfassung darf einem kolumbianischen Staatsbürger die Einreise nach Kolumbien nicht verweigert werden und dieser darf auch nicht aus Kolumbien ausgewiesen oder abgeschoben werden.

2) Wer kann sich in Kolumbien einbürgern lassen?

Voraussetzung für die Einbürgerung ist, dass der ausländische Antragsteller im Besitz einer kolumbianischen Daueraufenthaltserlaubnis (so genanntes visa de residente) ist. In der Regel muss der Antragsteller mindestens fünf Jahre lang eine solche Daueraufenthaltsgenehmigung gehabt haben, bevor er den Antrag auf Einbürgerung stellen kann.

Ausnahme zu dieser Regel: Die Frist beträgt nur zwei Jahre für Antragsteller mit Daueraufenthaltserlaubnis, die mit einem/einer kolumbianischen Staatsangehörigen verheiratet sind und/oder deren Kinder die kolumbianische Staatsangehörigkeit haben.

3) Was müssen deutsche Antragsteller beachten?

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erlaubt prinzipiell keine mehrfachen Staatsangehörigkeiten. Daher müssen deutsche Antragsteller vor dem Antrag auf Einbürgerung in Kolumbien mit Erfolg einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Bundesverwaltungsamt in Köln gestellt haben, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen.

4) Was spricht gegen die Einbürgerung in Kolumbien?

Antragsteller unter 50 Jahren müssen im Rahmen der Einbürgerung grundsätzlich eine Entschädigung für nicht geleisteten Wehrdienst in Kolumbien zahlen (so genannte libreta militar). Im Einzelfall – d. h. bei hohem Einkommen und Vermögen des Antragstellers – kann diese Entschädigung entsprechend hoch ausfallen. Wer nachweisen kann, dass er im Ausland Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, muss keine Entschädigung zahlen.

In Einzelfällen kann die Einbürgerung in Kolumbien auch zu unerwünschten Konsequenzen nach kolumbianischem Steuerrecht führen (vgl. Art. 10 No. 3 Estatuto Tributario).

5) Wie läuft die Einbürgerung ab?

  • Zuständig für den Antrag auf Einbürgerung ist das kolumbianische Außenministerium (Ministerio de Relaciones Exteriores). Dem Antrag ist ein Motivationsschreiben beizulegen.
  • Es muss eine schriftliche Prüfung bestanden werden zu den Themen kolumbianische Geschichte, Geografie und Staatsorganisation/Verfassung.
  • Spanischkenntnisse müssen nachgewiesen werden.
  • Schließlich wird ein Interview durchgeführt im Haus / in der Wohnung des Antragstellers durch zwei Beamte der kolumbianischen Einwanderungsbehörde Migración Colombia.
  • Diese Behörde befragt auch die Nachbarn des Antragstellers zu dessen Lebenswandel und Ruf in der Gemeinschaft.
  • Nach Auswertung der Ergebnisse der vorstehenden Schritte trifft das kolumbianische Außenministerium die souveräne Ermessensentscheidung, ob es den Antragsteller einbürgert oder nicht.
  • Bei positivem Bescheid findet eine Vereidigung des Antragstellers im Rahmen einer feierlichen Zeremonie vor dem Gouverneur des kolumbianischen Departamento statt, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
  • Während des Einbürgerungsverfahrens sollte man bei den entsprechenden Behörden immer wieder nachhaken, da sonst erhebliche Verzögerungen drohen.

6) Fazit

Eine Einbürgerung dürfte für die meisten in Kolumbien lebenden Ausländer keine nennenswerten Vorteile bringen. Deutsche Staatsangehörige sollten vor der Einbürgerung unbedingt an den Beibehaltungsantrag denken, um die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren. Wer sich in Kolumbien einbürgern lässt, hat jedenfalls einen sehr sicheren und definitiv lebenslangen Aufenthaltsstatus in Kolumbien.