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Voraussetzungen für Selbständigen-Visum in Kolumbien verschärft

20. April 2020

Das kolumbianische Außenministerium hat mit der Resolution 6045 / 2017 einen neuen rechtlichen Rahmen für Visumsanträge in Kolumbien geschaffen. Die neuen Regelungen gelten für alle Ausländer, die ab dem 15. Dezember 2017 einen Visumsantrag in Kolumbien stellen.

Im Wesentlichen beschränkt sich der neue Rechtsrahmen auf kosmetische Änderungen am bisher geltenden Regelwerk (Resolution 5512 / 2015), etwa die Einteilung aller bestehenden Visumstypen in die drei Kategorien „visitante“, „migrante“ und „residente“. Kolumbien setzt mit der neuen Reglung grundsätzlich seine offene Einwanderungspolitik fort, insbesondere mit dem Ziel, ausländische Investitionen und Innovationen zu generieren.

In Bezug auf einzelne Visumstypen ist es allerdings zu Verschärfungen gekommen, zum Beispiel im Bereich des Selbständigen-Visums, bislang bekannt als „visa TP-7 para el ejercicio de actividades y oficios independientes“. Zum Beispiel nehmen selbständige Webdesigner, Sprachlehrer oder Berater diesen Visumstypen in Anspruch, die von Kolumbien aus ihre Dienstleistungen anbieten, sei es auf dem nationalen kolumbianischen Markt oder für Kunden im Ausland.

Offizielle Anerkennung der Berufsausbildung in Kolumbien erforderlich

Der Antrag auf ein Selbständigen-Visum, das fortan gemäß Art. 49 der Resolution 6045 / 2017 „visa de migrante como independiente“ heißt, erfordert im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage, dass der ausländische Antragsteller eine offizielle Anerkennung des kolumbianischen Staates für die selbständige Tätigkeit vorweisen kann, die er in Kolumbien ausüben möchte.

Unterscheidung zwischen regulierten und nicht regulierten Berufen

Welche Art von Anerkennung ist erforderlich? Dabei ist zwischen den so genannten regulierten Berufen (profesiones reguladas) und den nicht regulierten Berufen (profesiones liberales no reguladas) zu unterscheiden.

Vorgehen bei regulierten Berufen

Möchte der Ausländer in Kolumbien einen regulierten Beruf ausüben (zum Beispiel Arzt, Architekt, Buchhalter, Ingenieur), so muss er grundsätzlich seine offizielle kolumbianische Zulassung (tarjeta profesional) vorlegen (etwa kolumbianischer Ingenieursausweis, Architektenausweis, etc.). Alternativ kann der Antragsteller einen temporären Ausweis für die Ausübung eines regulierten Berufs in Kolumbien vorlegen (permiso provisional), den er zuvor bei der zuständigen berufsständischen Kammer (consejo profesional) beantragen muss (etwa Ärztekammer, Architektenkammer, Ingenieurskammer etc.) Der temporäre Ausweis verfällt nach Ablauf eines Zeitraums von ca. sechs Monaten und eignet sich daher nicht als Grundlage für einen langfristigen Aufenthalt in Kolumbien.

Nicht regulierte Berufe

Strebt der Ausländer die Ausübung eines nicht regulierten Berufs in Kolumbien an (etwa Unternehmensberater, Sprachlehrer oder Webdesigner), so muss er eine Bescheinigung des kolumbianischen Bildungsministeriums (Ministerio de Educación Nacional) vorlegen, aus der hervorgeht, dass sein entsprechender ausländischer Bildungsabschluss in Kolumbien geprüft und offiziell anerkannt wurde (so genannte convalidación).

Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen bei kolumbianischem Bildungsministerium

Das Anerkennungsverfahren vor dem kolumbianischen Bildungsministerium ist ein langwieriger und schwerfälliger Prozess. Verfahrenslaufzeiten von über einem Jahr sind keine Seltenheit. Zudem ist das Bildungsministerium von der Gleichwertigkeit des ausländischen Bildungsabschlusses mit einem entsprechenden kolumbianischen Abschluss zu überzeugen. Dabei kommt es immer wieder zu Verzögerungen und Formalproblemen. Sorgfältige Planung ist daher entscheidend. Wer ein Selbständigen-Visum in Kolumbien beantragen will, sollte sich also möglichst frühzeitig mit dem Verfahren der Anerkennung seines ausländischen Bildungsabschlusses in Kolumbien befassen.