Voraussetzungen für Rentnervisum in Kolumbien sollen verschärft werden
Im Zuge der geplanten Reform der kolumbianischen Visumsvorschriften stehen u.a. Änderungen an den Voraussetzungen des Rentnervisums (visa de migrante como pensionado) bevor.
Aktuell ist das Rentnervisum eines der am einfachsten zu beantragenden Visa. Im Wesentlichen wird seitens des kolumbianischen Außenministeriums eine offizielle Bescheinigung über die Höhe der Rente verlangt. Die Höhe der Rente muss mindestens über dem Schwellenwert von drei kolumbianischen monatlichen Mindestlöhnen liegen (derzeit insgesamt COP §3.000.000 - Stand im Jahr 2022).
Zwar soll an diesem Schwellenwert offenbar weiterhin festgehalten werden. Nach einem kürzlich vom kolumbianischen Außenministerium vorgelegten Entwurf einer Resolution zur Neuregelung der Visumsvorschriften sollen aber weitere verpflichtende Voraussetzungen hinzukommen:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztliche Bescheinigung, aus der sich die "medizinische Tauglichkeit" des Antragstellers ergibt.
- Nachweis einer für Kolumbien geltenden Kranken-, Unfall und Invaliditätsversicherung.
Insbesondere das neue Kriterium der "medizinischen Tauglichkeit" könnte für bestimmte Antragsteller künftig den Visumsprozess verkomplizieren.
Der Resolutionsentwurf stellt klar, dass das Rentnervisum nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Kolumbien berechtigt.
Wann und mit welchem endgültigen Inhalt der Resolutionsentwurf in Kraft treten wird, ist noch offen.
Jedenfalls sollten Ausländer, die ein kolumbianisches Rentnervisum beantragen möchten, dieses Vorhaben bestenfalls noch unter den bislang geltenden Vorschriften umsetzen.