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Eheschließung/Heirat als Ausländer in Kolumbien

20. April 2020

Wer in Kolumbien eine Ehe schließen möchte, sollte sich rechtzeitig über die entsprechenden Formalitäten informieren, um spätere bürokratische Schwierigkeiten zu vermeiden.

Es gibt in Kolumbien zwei Arten der Eheschließung: Die kirchliche Heirat (matrimonio religioso) und die rein zivilrechtliche Eheschließung vor einem Notar (matrimonio civil). Beide Arten der Eheschließung bewirken im Wesentlichen dieselben Rechtsfolgen.

In diesem Artikel soll allein auf die Eheschließung vor dem Notar eingegangen werden, da diese praktisch einfacher zu organisieren ist und heutzutage von den meisten Ausländern gewählt wird. Nicht eingegangen wird in diesem Artikel auf die Anerkennung in Kolumbien einer bereits im Ausland geschlossenen Ehe, was ein anderes Thema ist.

Wenn ein Ausländer in Kolumbien notariell heiraten möchte, muss er seine Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung vor der Eheschließung bei einem kolumbianischen Notar im Original vorlegen. Beide Dokumente müssen neu ausgestellt, apostilliert und in grundsätzlich Kolumbien offiziell ins Spanische übersetzt sein. Übersetzungen aus Deutschland werden nicht anerkannt.

Geburtsurkunde des Ausländers, die im Zeitpunkt der Eheschließung maximal drei Monate alt sein darf

Generell empfiehlt sich die Beantragung einer in Europa üblichen „internationalen Geburtsurkunde“, die auch eine spanischsprachige Fassung enthält. Damit ist in der Regel zumindest bezüglich der Geburtsurkunde eine offizielle Übersetzung ins Spanische nicht erforderlich.

Hinweis: Trotz der Bezeichnung „internationale Geburtsurkunde“ muss diese apostilliert werden, da ausländische öffentliche Dokumente in Kolumbien nur dann anerkannt werden, wenn sie apostilliert sind.

Ledigkeitsbescheinigung bzw. Scheidungsurteil

Manche Herkunftsstaaten, wie etwa die USA oder Kanada, stellen keine Ledigkeitsbescheinigungen aus. In einem solchen Fall akzeptieren manche kolumbianischen Notare eine eidesstattliche Versicherung des Heiratswilligen, dass dieser ledig ist. Einzelheiten müssen mit dem Notar besprochen werden.

Das Datum der Ausstellung der Ledigkeitsbescheinigung darf maximal drei Monate vor dem Datum der geplanten Eheschließung liegen. Anderenfalls kann der kolumbianische Notar nicht ausschließen, dass es in der Zeit zwischen dem Datum der Ausstellung der Ledigkeitsbescheinigung und der geplanten Eheschließung in Kolumbien zu einer weiteren Eheschließung im Ausland mit einem/r Dritten kam.

Eheschließung in Kolumbien als Tourist

Nicht nötig für eine notarielle Heirat in Kolumbien ist übrigens, dass der ausländische (spätere) Ehegatte über ein Visum für Kolumbien verfügt. Auch ein Tourist kann somit einen kolumbianischen Staatsangehörigen in Kolumbien heiraten (sofern der Einreise- bzw. Verlängerungsstempel in dessen Reisepass bei Eheschließung noch gültig ist).

Örtliche Zuständigkeit des Notars

Örtlich zuständig für die Eheschließung ist der Notar in der Gemeinde/Stadt, wo einer oder beide Ehegatten Ihren Wohnsitz haben. Heiratet beispielsweise ein Tourist einen kolumbianischen Staatsangehörigen, ist nur der Notar bzw. sind nur die Notare am Wohnort des kolumbianischen Staatsangehörigen zuständig. In kleinen Gemeinden gibt es meist nur einen einzigen Notar (Notaría Única).

Wohnt der kolumbianische Staatsangehörige zum Beispiel in Bogotá, so kann ein beliebiger Notar in Bogotá gewählt werden, nicht aber ein Notar in Medellín. Allerdings gibt es Notare, die das Erfordernis des Wohnsitzes „lockerer“ sehen. Zudem können die Notare den realen Wohnsitz praktisch nicht überprüfen, da es in Kolumbien kein Meldegesetz gibt.

Verfahren bei vorehelichen minderjährigen Kindern des kolumbianischen Ehepartners

Hat einer der Ehegatten minderjährige Kinder aus einer vorigen Partnerschaft, verkomplizieren sich die Formalitäten der Heirat etwas. In diesem Fall muss grundsätzlich eine förmliche Aufstellung über das Vermögen des minderjährigen Kindes (inventario solemne de bienes) in einem speziellen Verwaltungsverfahren erstellt werden, um das Vermögen des Kindes vor einer Vermischung mit dem Vermögen des künftigen Ehegatten zu schützen.

Begleitung im Notartermin durch offiziellen Dolmetscher

Wer die spanische Sprache nicht in dem Maße beherrscht, dass er imstande ist, den Notar zu verstehen, muss einen vom kolumbianischen Außenministerium offiziell zugelassenen Dolmetscher für die notarielle Eheschließung beauftragen.

Eheschließung durch Vertreter möglich

Im Gegensatz zum deutschen Recht gilt bei der kolumbianischen notariellen Eheschließung nicht der Rechtsgrundsatz der Höchstpersönlichkeit. Somit reicht es, wenn nur einer der Ehegatten anwesend ist und der andere Ehegatte durch einen Stellvertreter mit ordnungsgemäßer Vollmacht vertreten ist. In der Praxis wird in solchen Fällen der im Ausland befindliche Ehegatte manchmal per Video-Call zugeschaltet.

An einen Ehevertrag gedacht?

Auch in Kolumbien ist die Scheidungsrate heutzutage hoch. Ein Ehevertrag im kolumbianischen Recht heißt „capitulaciones matrimoniales“. Darüber sollte man sich rechtzeitig vor Eheschließung Gedanken machen, insbesondere wenn einer der Ehegatten ein gewisses Vermögen hat oder vorhat, im Laufe der Ehe in Kolumbien zu investieren.