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Das Recht auf Vergessenwerden im Internet – die kolumbianische Lösung

20. April 2020

Das kolumbianische Verfassungsgericht (Corte Constitucional) hat in einer wegweisenden Entscheidung (T-277/2015) die Privatsphäre im Internet gestärkt. Das oberste kolumbianische Gericht urteilte, dass natürliche Personen, über die im Internet negativ berichtet wird, unter bestimmten Voraussetzungen vom Urheber der Publikation verlangen können, dass dieser die jeweilige Internetseite gegenüber der Suchmaschine Google blockiert. Folglich wird der entsprechende Link nicht mehr in den Suchergebnissen von Google angezeigt, wenn nach dem Namen der Person gesucht wird.

Der Fall:

Der Entscheidung der Corte Constitucional lag eine Verfassungsbeschwerde (acción de tutela) einer im Urteil als „Gloria“ anonymisierten Person gegenüber dem Verlagshaus „El Tiempo“ zugrunde. El Tiempo ist die auflagenstärkste kolumbianische Tageszeitung. Gegen die Beschwerdeführerin war im Jahre 2000 strafrechtlich ermittelt worden. Es folgte eine Anklage wegen Menschenhandel. Die Beschwerdeführerin, die Inhaberin einer Reiseagentur in der kolumbianischen Großstadt Cali war, stand im Verdacht Teil eines Netzwerks zu sein, das junge Frauen gegen Ihren Willen in Panama und Japan zwangsprostituierte. Über diesen Sachverhalt und die mögliche Beteiligung der Beschwerdeführerin berichtete El Tiempo im Jahre 2000 auf seinem Internet-Portal www.eltiempo.com in dem Artikel „Empresa de trata de blancas“ (Die Menschenhandel-Firma). Dabei wurde auch der komplette Realname der Beschwerdeführerin genannt.

Ein strafbares Verhalten konnte der Beschwerdeführerin allerdings nie nachgewiesen werden. Im Jahre 2008 wurde der Strafprozess wegen Verjährung (prescripción) eingestellt. Dennoch war die Nachricht auf www.eltiempo.com über den Verdacht eines strafbaren Verhaltens weiterhin im Internet verfügbar. Wer nach dem Namen der Beschwerdeführerin auf Google suchte, stieß schnell auf den entsprechenden Artikel aus dem Jahre 2000. Folglich ergaben sich für die Beschwerdeführerin noch Jahre nach der Einstellung des Strafverfahrens Probleme bei der Eröffnung von Bankkonten sowie bei der Arbeitssuche und geschäftlichen Aktivitäten. Dass heutzutage Banken, Arbeitgeber und Geschäftsleute ihre jeweiligen Kontakte im Rahmen einer Due Diligence „googeln“ wurde der Beschwerdeführerin zum Verhängnis, ganz zu schweigen von der sozialen Stigmatisierung im privaten Umfeld, die sich aus dem Verdacht ergab, an einem gravierenden Verbrechen mitgewirkt zu haben.

Die Vorinstanzen:

Das Juzgado del Circuito de Cali (erstinstanzliches Gericht) wies das Verlagshaus El Tiempo an, dem Artikel aus dem Jahre 2000 einen klarstellenden Zusatz über den Ausgang des Strafverfahrens beizufügen. Die Beschwerdeführerin legte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein, weil ihr es nicht weit genug ging. Schließlich begehrte Sie, dass der Artikel gänzlich aus der virtuellen Welt verschwindet.

Das Tribunal Superior de Cali (zweite Instanz) folgte dem Begehren der Klägerin und ordnete die Löschung der Internetseite an. Diese Entscheidung führte zu Unmut in der Medienbranche, die die Pressfreiheit eingeschränkt sah.

Die Entscheidung der Corte Constitucional:

Nach kolumbianischem Recht kann die Corte Constitucional eine Verfassungsbeschwerde (acción de tutela) in „dritter Instanz“ aus eigenem Antrieb überprüfen (so genannte revisión), was auf Grund der rechtlichen Tragweite dieses Falles geschah. Im Gegensatz zum Tribunal Superior de Cali war die Corte Constitucional der Ansicht, dass eine Löschung der Internetseite die Pressefreiheit zu stark einschränkt. Stattdessen kam die Corte zu einer innovativen Lösung, die in entscheidender Weise durch das beigeladene Unternehmen Google Colombia Ltda. angeregt wurde.

Google Colombia Ltda. brachte vor, dass es den Betreibern von Internetseiten möglich ist, den Zugriff von Suchmaschinen wie Google auf bestimmte Links zu unterbinden (im Wesentlichen durch das Programm „robots.txt“). Folglich werden die entsprechenden Links nicht in den Suchergebnissen von Google angezeigt.

Die Corte Constitucional entschied den Konflikt zwischen Privatsphäre und Pressefreiheit in dem Sinne, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Inhaber der jeweiligen Internetseite den Zugriff durch Google auf bestimmte Links unterbinden müssen. Im vorliegenden Falle wurde angeordnet, dass El Tiempo den Pressebericht aus dem Jahre 2000 für Google sperren muss, weil in der Abwägung von Informationsinteresse und Schutz der Privatsphäre der Beschwerdeführerin die Privatsphäre überwiege. Zum einen handelt es sich um den Verdacht eines sehr schwerwiegenden Delikts, zum anderen liegt das mutmaßliche Verhalten mehr als zehn Jahre zurück. Außerdem war es bereits zu schweren sozialen und beruflichen Nachteilen für die Beschwerdeführerin wegen des Gerüchts gekommen.

Interessant ist, dass gemäß der Entscheidung der Corte Constitucional ein Anspruch der Beschwerdeführerin gegen den Inhaber der Internetseite (Verlagshaus El Tiempo) besteht und nicht gegen Google selbst. Interessant ist auch, dass der Link mit dem beeinträchtigenden Pressebericht weiterhin verfügbar ist, er aber nicht mehr bei Google gelistet wird. Das heißt, dass wer im Besitz des entsprechenden Links ist, den Artikel weiterhin aufrufen und ihn mit dritten Personen teilen kann.

Die Entscheidung im Vergleich mit dem Urteil des EuGH zum „Recht auf Vergessenwerden“:

In einem zentralen Punkt weicht die Entscheidung der Corte Constitucional vom berühmten Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 13. Mai 2014 (C-131/12) ab: Nach Ansicht des EuGH kann sich ein Betroffener direkt an Google wenden und von Google verlangen, dass bestimmte Links aus den Suchergebnissen verschwinden. Nach kolumbianischem Recht – so wie es sich nach der Entscheidung der Corte Constitucional darstellt – muss sich der Betroffene an den Urheber der Publikation wenden. Die Corte Constitucional stützt Ihre abweichende Meinung auf das Argument der „Netzneutralität“. Sie sieht eine Gefahr darin, dass Google zum „Zensor des Internets“ wird, wenn man Google dazu verpflichtet, bestimmte Pressemeldungen zu blockieren.

Dem Urteil mögen auch rein praktische Überlegungen zu Grunde gelegen haben. Schließlich äußerte die Prozessbevollmächtigte von Google Colombia Ltda. im Gerichtsverfahren, dass die kolumbianische Niederlassung von Google keinen Einfluss auf die Websites www.google.com und www.google.com.co habe. Alleiniger Betreiber dieser Suchmaschinen sei das amerikanische Unternehmen Google Inc. Außerdem sei Google Colombia Ltda. keine Zweigstelle von Google Inc. und könne Google Inc. keine Weisungen erteilen. Im Gegensatz zur europäischen Niederlassung von Google kümmert sich die kolumbianische Niederlassung offenbar auch nicht um die Vermarktung von Werbeflächen, wonach die Argumentation der Prozessbevollmächtigten von Google nur schwer zu entkräften war. Für die kolumbianische Corte Constitucional war es somit von vornherein sehr schwierig, ein Urteil gegen Google zu fällen, weil es sich gegen einen amerikanischen Konzern gerichtet hätte, auf dessen Wirken die kolumbianische Justiz keinen Einfluss hat.

Die Entscheidung der Corte Constitucional wirft eine Vielzahl weiterer Rechtsfragen auf, zum Beispiel ob auch ein Anspruch auf Blockierung besteht, wenn über eine Straftat berichtet wird, wegen der eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist, die Verurteilung aber lange zurückliegt. Fraglich ist auch, ob die Blockierung eines Berichts verlangt werden kann, wenn es zu gar keinem Strafverfahren kam, sondern sich die entsprechenden Informationen auf bloße Aussagen von Dritten stützen. Außerdem ist ungeklärt, ob sich auch juristische Personen gegen Veröffentlichungen wehren können, die über das jeweilige Unternehmen im Kontext mit Straftaten berichten.

Fazit:

Die Entscheidung der Corte Constitucional eröffnet neue Möglichkeiten für Opfer falscher, verleumderischer oder überholter Pressemeldungen. Diese können sich jetzt gegenüber dem Betreiber der jeweiligen Internetseite mit einem Antrag auf Blockierung des jeweiligen Links gegenüber Google zur Wehr setzen. Reagiert der Betreiber der Internetseite nicht oder weigert er sich, kann über die Verfassungsbeschwerde (acción de tutela), die in Kolumbien als Schnellverfahren ausgestaltet ist, effektiver Rechtsschutz gesucht werden.